Das Für und Wider der Anerkennung des Völkermordes an den ArmeniernPolitische Einstellungen und Entscheidungen
In den internationalen Stellungnahmen zum Völkermord geht es bis heute in erster Linie um die Anerkennung des Völkermordes und das Benennen der Verantwortlichen dafür, in zweiter Linie um die Forderung von Reparationszahlungen.
Viele Länder der Erde haben seit 1965 die Vernichtung der Armenier durch den türkischen Staat in Resolutionen, Beschlüssen oder Gesetzen als Genozid entsprechend der UN-Völkermordkonvention von 1948 bewertet. (u. a. Argentinien, Belgien, Griechenland, Italien, Kanada, Niederlande, Russland, Schweden, Schweiz, die Slowakei, Uruguay und Zypern).[60][61] Das Europäische Parlament hat mit den Beschlüssen vom 18. Juni 1987 und 15. November 2001 die Anerkennung des Völkermordes durch den türkischen Staat zu einer Voraussetzung des EU-Beitritts der Türkei erklärt und am 28. Februar 2002 in einer weiteren Beschlussfassung die Türkei zur Einhaltung dieser Vorgabe gemahnt.[62]
Die türkische Regierung wehrt sich bis heute gegen eine Bewertung der damaligen Vorgänge als Völkermord[3] und versucht mit wechselndem Erfolg durch politischen Druck und Ausschlüssen bei internationalen Auftragsvergaben anderslautende Entschließungen und Veröffentlichungen zu beeinflussen.[63] Innertürkische Kritiker der offiziellen Sichtweise wie Orhan Pamuk müssen mit Verhaftungen und Strafandrohungen rechnen. Pamuk wurde der öffentlichen Verunglimpfung des Türkentums angeklagt, weil er im Februar 2005 in einem Interview mit dem Zürcher Tages-Anzeiger offen über die Ereignisse gesprochen hatte. Das Verfahren wurde aber aus formalen Gründen eingestellt.[64]
Das dem Minister Hüseyin Çelik unterstehende türkische Erziehungsministerium veranlasste am 14. April 2003 mit einem Rundschreiben die Schüler aller Primar- und Sekundarschulen dazu, an einem Aufsatzwettbewerb gegen die „haltlosen Völkermord-Behauptungen“ der Armenier, Pontosgriechen sowie Syrisch-Orthodoxen mitzuwirken.[65]
Die Türkei wirft Ländern wie Frankreich und Russland vor, Parlamentsbeschlüsse zu erlassen, ohne auf die eigene grausame Vergangenheit mit vielen Völkermorden zu blicken.[66] Als beispielsweise die Französische Nationalversammlung 2001 eine Resolution verabschiedete, welche die Leugnung des Völkermords (in Frankreich unter dem Begriff Negationismus diskutiert) unter Strafe stellen sollte, kam es zu schweren diplomatischen Auseinandersetzungen und wirtschaftlichen Boykotten durch die Regierung in Ankara.[63]
In Frankreich wurde am 12. Oktober 2006 von der französischen Nationalversammlung ein von der Sozialistischen Partei (PS) eingebrachter Gesetzentwurf mit großer Mehrheit angenommen. Sollte dieser Gesetzentwurf auch den Senat passieren, so wird die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern analog zur Holocaustleugnung in Frankreich in Zukunft mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe bis zu 45.000 Euro bestraft.[67]
In den Vereinigten Staaten dauert eine Diskussion über die Einschätzung der Massaker seit Jahren an. Ein erster Versuch des Kongresses, die Geschehnisse offiziell als Völkermord anzuerkennen, scheiterte im Jahr 2000 am Widerstand von Präsident Bill Clinton. Am 10. Oktober 2007 hat der Auswärtige Ausschuss des Repräsentantenhauses mehrheitlich einer Resolution zugestimmt, dass die Verfolgung und Vertreibung von Armeniern im Osmanischen Reich im Ersten Weltkrieg als „Völkermord“ eingestuft werden soll.[68] Die Resolution soll nun dem Repräsentantenhaus vorgelegt werden, eine ähnliche Erklärung wird auch im Senat vorbereitet. Sowohl Präsident Bush als auch das US-amerikanische Außenministerium kritisierten die Entscheidung und befürchteten eine Verschlechterung der Beziehungen zur Türkei.[69] So rief die Türkei einen Tag später ihren Botschafter aus den USA vorübergehend zurück.[70] Die Türkei hatte dem Kongressmitglied Robert L. Livingston 12 Mio. Dollar für Lobby-Arbeit gegen die Armenien-Resolution gezahlt.[71]
Der Deutsche Bundestag debattierte in seiner Sitzung vom 24. April 2005 erstmals eine von CDU/CSU vorgelegte Entschließung, die die Türkei aufforderte, sich zu ihrer historischen Verantwortung für die Massaker an armenischen Christen im Osmanischen Reich zu bekennen. Den Begriff „Völkermord“ vermied der Antrag zunächst. Dieser Antrag wurde am 15. Juli 2005 vom Deutschen Bundestag ohne Gegenstimme verabschiedet. In der Begründung des Antrages wurde nun der Begriff „Völkermord“ ausdrücklich verwendet.[72]
Auch in Deutschland lebende Türken lehnen die Bewertung als Völkermord ab. So fand am 18. März 2006 u. a. eine vom Verwaltungsgericht zugelassene Demonstration von rund 1350 bis 1700 laut Polizeiangaben türkischstämmigen Nationalisten in Berlin statt, die das Motto „Talat-Pascha-Operation“ trug.[73] Ursprünglich sollte dabei der Völkermord an den Armeniern geleugnet werden.[74]
Der Staat Israel verwendet die Begriffe Völkermord und Genozid in Bezug auf die Vorkommnisse von 1915/16 nicht.[75][76] Gründe hierfür sind Ängste vor einer Relativierung der Shoa und das Verhältnis zur Türkei als einzigem Verbündetem innerhalb der Region. Allerdings wurde mit einer Presseerklärung des Direktors der einflussreichen Anti-Defamation League vom 21. August 2007, die erstmals (im Sprachgebrauch der ADL) den Begriff Genozid als Bezeichnung für die armenische Tragödie enthält, weltweit eine Diskussion innerhalb der jüdischen Gemeinden angestoßen, deren Folgen noch nicht absehbar sind. [77]
Die wissenschaftlichen UntersuchungenDer Völkermord an den Armeniern ist von einer Vielzahl von international renommierten Wissenschaftlern erforscht worden. Sie kamen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, die den Völkermord bestätigen oder seine Anerkennung ablehnen. Nur wenige der diesbezüglichen Veröffentlichungen konnten unter Literatur und Quellen aufgenommen werden.
Die wissenschaftlichen Arbeiten stützen sich hauptsächlich auf folgende Grundlagen:
Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts. Sie stammen aus dem diplomatischen Archiv des (kriegsverbündeten) Deutschen Reichs und beinhalten die Berichte der deutschen Konsuln, Vizekonsuln und Wahlkonsuln in Trapezunt, Adana, Alexandrette, Mossul, Samsun, Erzurum, Aleppo und Täbris aber auch Berichte von zahllosen weiteren Zeitzeugen (Offizieren, Missionaren, Mitarbeitern der Bagdadbahn, Ärzten, Krankenschwestern, Journalisten, Ingenieuren usw.).[78][42] Diese Berichte waren nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und unterlagen verschiedenen Geheimhaltungsstufen. Die berichterstattenden Diplomaten gerieten mit ihren Positionen fast durchweg in Widerspruch zu ihren Vorgesetzten in Berlin.
Dokumente aus den Archiven Österreich-Ungarns, die im Österreichischen Staatsarchiv, Wien lagern.[79][80] Zum Haus-, Hof- und Staatsarchiv gehört das Gesandtschaftsarchiv Konstantinopel, das Dokumente zu Armenischen Fragen und Reformen, zu den Armenischen Unruhen 1895-1911 und zu Internationalen Verhandlungen über die Reformen in Armenien, Juni 1913 bis Juli 1914 enthält. Das Politischen Archiv bietet Dokumente zu Türkei 1915-1918[81]
Dokumente aus den USA: im Nationalarchiv, Washington eine Record Group zu International Affairs of Turkey, 1910-1929,[82] Mikrofilme der Armenian National Delegation Papers, 1912-1924[81][83], Augenzeugenberichte US-amerikanischer Botschafter und Konsuln[84][85][86]
Augenzeugenberichte von im osmanischen Reich tätigen Missionaren[87][88][89][90][91] (u. a. aus Dänemark, Schweiz, Holland) und weiteren Zeitzeugen.[92][93][94][95]
Zeugnisse von Überlebenden[96][97][98] (einige Hundert wurden z. B. auf Video festgehalten)[99]
Osmanische Quellen wie beispielsweise die teilweise im amtlichen Gesetzblatt des Osmanischen Reiches gedruckten Protokolle der Istanbuler Prozesse, Sitzungsprotokolle des osmanischen Parlamentes, Berichte der postjungtürkischen parlamentarischen Untersuchungungskommission und der sogenannten Mazhar-Kommission, Zeitungen.[81]
Armenische Quellen wie die Nachkriegsbestände des Istanbuler Patriarchats, die in Jerusalem lagern.[100]
Völkerrechtliche EinordnungDie Berechtigung und Notwendigkeit, die Geschehnisse von 1915/16 als Völkermord zu bezeichnen, resultiert aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (offiziell: Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, CPPCG).
Diese Konvention geht auf das jahrelange Betreiben des polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin zurück, der sich ausdrücklich auf die armenische Tragödie, sowie später auf den sich abzeichnenden Holocaust bezog. Die Konvention wurde am 9. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Resolution 260 A (III) in New York beschlossen und trat am 12. Januar 1951 in Kraft.[101]
Der Beitritt der Republik Türkei geschah am 31. Juli 1950. Für die Republik Türkei trat die Konvention am 12. Januar 1951 in Kraft. Damit erkannte die Republik Türkei auch die Definitionen in den Artikeln I und II an.[101]
Sie lauten in deutscher Übersetzung[101]:
Art. I
Die Vertragsparteien bestätigen, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalem Recht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten.
Art. II
In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Nach den historischen Dokumenten und Zeugnissen sowie den Ergebnissen der Forschung sind II a, b, c und e als gegeben anzusehen.[102]
Zur Erfüllung des Tatbestands ist der Vorsatz entscheidend. Dem entspricht, dass die Verantwortlichen das „armenische Problem“ durch Aussiedlung „lösen“ wollten, um damit und mit den damit verbundenen Umständen die Armenier als nationale, ethnische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise auszulöschen. Dieser Vorsatz ist in historischen Quellen und wissenschaftlichen Untersuchungen ausreichend dokumentiert worden.[102] Diese Quellen und Untersuchungen werden zum Teil auch in diesem Artikel angeführt.
Dieser Vorsatz – der eine entscheidende Voraussetzung für die Einordnung als Völkermord ist – wird von der türkischen Regierung, manchen türkischen Politikern und einigen Wissenschaftlern als nicht hinreichend belegt angesehen. Dies stützt sich hauptsächlich auf eine andere Bewertung der Quellen. Es wird darauf hingewiesen, dass bisher kein expliziter, schriftlicher Völkermordbefehl nachgewiesen worden sei.[3][2][103][104][105] Gemäß neuerer Rechtsprechung (vor allem durch den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag)[106] verlangt die Feststellung und Aburteilung eines Völkermordes nicht den expliziten Nachweis dafür, dass die Täter die genozidären Handlungen mit Vorbedacht oder planmäßig durchgeführt haben. Vielmehr reicht es aus, die genozidäre Zerstörungsabsicht indirekt aus den objektiven kriminellen Handlungen (also durch Indizien) zu beweisen. [107]
Der Unterausschuss für die Verhütung von Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten der UN-Menschenrechtskommission erwähnte die Ereignisse am 29. August 1985 in einem Bericht über Völkermordverbrechen als Genozid. Durch die Annahme des im wesentlichen vom Sonderberichterstatter Nicodème Ruhaschyankiko aus Ruanda als Sachverständigem erarbeiteten Berichtes wurde der Völkermord an den Armeniern von diesem Unterausschuss der UNO anerkannt.[108][109][110]
Zusammenfassung der türkischen Haltung zum VölkermordDie türkische Leugnung des Genozids bedeutet nicht die grundsätzliche Leugnung Hunderttausender Toter. Die Türkei geht von ca. 300.000[46] armenischen Opfern aus und betrachtet die Deportationen als Notmaßnahme eines Staates, der um seine Existenz bangen musste und sich der Loyalität seiner armenischen Untertanen nicht sicher gewesen sei.[111] Türkische Wissenschaftler verneinen eine vorsätzliche und geplante Vernichtung und vertreten den Standpunkt, dass diese historisch nicht belegt sei.[112] Die vielen Toten schreibt die türkische Historiographie Überfällen, Hunger und Seuchen zu und verweist auf die bürgerkriegsähnlichen Zustände,[113] bei denen auch 570.000 Türken umgekommen seien.[114] Türkische Wissenschaftler betrachten die kontrovers diskutierten Andonian-Dokumente[115] als Fälschung.[116] Toynbees Blue Book und die Memoiren des amerikanischen Botschafters Morgenthau bewerten sie als parteiisch.[117][118] Zudem bemängeln sie die Beweisaufnahme der Istanbuler Prozesse,[119] und machen geltend, dass es eine Reihe von jungtürkischen Erlassen gab, die Deportierten gut zu behandeln.[120] Die türkische Sicht wird von einer deutlichen Mehrheit internationaler Historiker abgelehnt. Einzelne nicht-türkische Wissenschaftler wie Justin McCarthy,[121] Roderic Davison, J. C. Hurewitz, Bernard Lewis, Guenter Lewy, Heath Lowry, Andrew Mango, Stanford Shaw und Norman Stone unterstützen die türkische Sichtweise.
Die türkische Seite verwendet für die Ereignisse Termini wie Ermeni soykırımı iddiaları („Behaupteter Völkermord an den Armeniern“) und Sözde ermeni soykırımı („Angeblicher Völkermord an den Armeniern“).
Quellen, Einzelnachweise und Anmerkungen↑ a b Stefanos Yerasimos: Azgelişmişlik Sürecinde Türkiye. Istanbul 1977, S. 554f.
↑ a b Zentrum für Türkeistudien (Hrsg.): Das Ethnische und religiöse Mosaik der Türkei und seine Reflexionen auf Deutschland. Münster 1998, S. 58
↑ a b c Seite des Kultur- und Tourismusministeriums der Republik Türkei
↑ a b c d e f g h i j Kreiser und Neumann: Kleine Geschichte der Türkei. Stuttgart 2003, S. 371-377
↑ Vgl. dazu die Dissertation von Karl Binswanger: Untersuchungen zum Status der Nichtmuslime im Osmanischen Reich des 16. Jh. Mit einer Neudefinition des Begriffs Dhimma. München 1977
↑ Wilhelm Baum: Die Türkei und ihre christlichen Minderheiten: Geschichte - Völkermord - Gegenwart. Klagenfurt-Wien 2005, S. 76
↑ Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris 2006, S. 338
↑ Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 61ff.
↑ Guenter Lewy The Armenian Massacres in Ottoman Turkey: A Disputed Genocide, Salt Lake City 2005, S. 12
↑ Siehe Kapitel Der Artikel 61 in Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 69
↑ Wolfgang Gust: Der Völkermord an den Armeniern. München und Wien 1993, S. 74ff
↑ Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 69
↑ Arnold Hottinger: 7mal Naher Osten. München 1972, S. 40
↑ Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 96f.
↑ Wolfgang Gust: Der Völkermord an den Armeniern. Die Tragödie des ältesten Christenvolkes der Welt. München-Wien 1993, S.110 ff.
↑ Kamuran Gürün: Ermeni Dosyası. TTK Verlag, Ankara 1983, S. 163-166
↑ Berlin und Klenner: Völkermord oder Umsiedlung. Das Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich. Darstellung und Dokumente. Köln 2006, S. 33f.
↑ Vahakn N. Dadrian: Der vergessene Völkermord. Der Genozid an den Armeniern. Zürich 1998, S. 22 ff.
↑ a b c d e f Hans-Lukas Kieser: Der Völkermord an den Armeniern 1915/16: neueste Publikationen
↑ Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 54ff.
↑ Yves Ternon: Bericht über den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich. In: Tessa Hofmann (Hrsg.): Das Verbrechen des Schweigens. Göttingen und Wien 2000, S. 57
↑ Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris 2006, S. 678
↑ Esat Uras: Tarihte Ermeniler ve Ermeni Meselesi. Istanbul 1987, S. 612
↑ Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 63
↑ Yves Ternon: Bericht über den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich. In: Tessa Hofmann (Hrsg.): Das Verbrechen des Schweigens. Göttingen und Wien 2000, S. 67ff
↑ Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampern Verlag Springe 2005, S. 25
↑ Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampern Verlag Springe 2005, S. 219 oder: auf armenocide.de
↑ Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-06-30-DE-001
↑ Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-08-31-DE-011
↑ Aktennotiz des Auswärtigen Amtes 1915-09-04-DE-001
↑ Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampern Verlag Springe 2005, S. 69
↑ Tercüman-ı Hakikat vom 5. August 1920, zitiert nach Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 68
↑ Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 72
↑ Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 69; Prozessprotokoll im Amtsblatt Takvim-i Vekayi Nr.3557, sechste Verhandlung, S. 91ff. u. 106ff.
↑ Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampen Verlag Springe 2005, S. 210 oder 1915-07-17-DE-002 (zum Landrat von Diyarbakır) oder 1915-07-16-DE-012 (zum Landrat von Midyat)
↑ Abidin Nesimi (Sohn des ermordeten Landrates von Lice): Yılların İçinden. Istanbul o.J., S. 39 f.
↑ Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 72
↑ Vgl. dazu auch die offiziellen osmanischen Dokumente
↑ Guenter Lewy: The Armenian Massacres in the Ottoman Turkey. A Disputed Genocide. Utah 2005
↑ So der deutsche Offizier in Dienste der osmanischen Armee Rafael de Nogales: Vier Jahre unter dem Halbmond. Berlin 1925, S. 78-98
↑ a b Johannes Lepsius (Hrsg.): Deutschland und Armenien 1914-1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke. Potsdam 1919
↑ a b c Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampern Verlag Springe 2005
↑ Fischer Weltgeschichte: Der Islam II. Die islamischen Reiche nach dem Fall von Konstantinopel. Frankfurt am Main 1974, S. 135
↑ Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 105-108
↑ Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampen Verlag Springe 2005, S. 537ff. oder 1916-11-25-DE-002
↑ a b Kamuran Gürün: Ermeni Dosyası. 3. Auflage, Ankara 1985, S. 227
↑ Übersetzung des Urteils in: Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, S. 353-364. Vgl auch die englische Fassung
↑ Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde. rororo Aktuell 1998
↑ Beispielhaft: Mustafa Kemal bei der Parlamentseröffnung am 23. April 1920
↑ Johannes Lepsius (Hrsg.): Deutschland und Armenien 1914-1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke. Potsdam 1919, Vorwort, S. V
↑ Der Vertrag von Sèvres (engl.), darin ab Artikel 88
↑ Kazım Öztürk (Hrsg.): Atatürk'ün Açık ve Gizli Oturumlarındaki Konuşmaları. Bd. 1, Ankara 1992, S. 59
↑ Gazi Mustafa Kemal: Nutuk. Bd. 3, Istanbul 1934, S. 164f.
↑ Atatürk Araştırma Merkezi: Atatürk Söylev ve Demeçleri. Ankara 1989, Bd. 3, S. 3, 8 und 12ff.
↑ Rauf Orbay: Rauf Orbay'ın Hatırları. In: Yakın Tarihimiz. Bd 3, S. 179
↑ a b Detaillierte Gerichtsprotokolle
↑ a b Rolf Hosfeld: Operation Nemesis. Köln 2005, S. 300ff
↑ Chronologie des Jahres 1923 (Türkisch)
↑ FES Netzquelle: Angebliche Mitschrift einer Ansprache Hitlers vor Offizieren der Wehrmacht, 22. August 1939
↑ Links zu allen Resolutionstexten
↑ Dokumentation der Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz, S. 30 (PDF)
↑ PDF des Europäischen Parlaments
↑ a b Annette Schaefgen: Schwieriges Erinnern. Der Völkermord an den Armeniern. Berlin 2006, S. 65
↑ Prozess gegen Schriftsteller Orhan Pamuk eingestellt
↑ Tessa Hofmann: christliche Minderheiten in der Türkei
↑ Tageszeitung Sabah: Erdoğan an Sarkozy: „Frankreich soll erst vor der eigenen Haustür kehren“
↑ Klaus Dienelt: Türken über Frankreich wegen Armenier-Gesetz erbost (PDF)
↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung: Amerikanischer Kongress erkennt „Völkermord“ an Armeniern an, vom 11. Oktober 2007.
↑ [[Tagesschau (ARD)|]]: Türkei empört über Armenien-Resolution, vom 11. Oktober 2007.
↑ [[Tagesschau (ARD)|]]: Ankara ruft Botschafter aus den USA zurück, vom 11. Oktober 2007.
↑ Meldung der türkischen Presse
↑ Bericht des EPD mit Link zum Wortlaut des Antrages
↑ Das große Projekt 2006: Berlin - Die Talat-Pascha-Operation. Nimm deine Fahne und komm nach Berlin!(armenianquestion.org)
↑ Ebd. In dem Aufruf ist die Rede davon, die „Lüge vom Völkermord an den Armeniern abzuwehren“. Talat Pascha wird dort als großer Staatsmann gefeiert.
↑ Türkische Meldung vom 15. März 2007
↑ Armenische Meldung vom 15. März 2007
↑ Presseerklärung des Direktors der Anti-Defamation League vom 21. August 2007
↑ Johannes Lepsius (Hrsg.): Deutschland und Armenien 1914-1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke. Potsdam 1919
↑ Österreich-Armenien 1872-1936: Faksimilesammlung diplomatischer Aktenstücke. herausgegeben und eingeleitet von Artem Ohandjania. 3. Aufl. Wien 1995
↑ Institut für Armenische Fragen (Hrsg.): The Armenian Genocide. 2 Bde. München 1987 u. 1988
↑ a b c Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004, Bibliographie
↑ Auswahl der wichtigsten Dokumente in: Ara Sarafian (Hrsg.): United States Official Records On The Armenian Genocide 1915-1917. Gomidas Institute 2004
↑ The Armenian Genocide and America's Outcry: A Compilation of U.S. Documents 1890-1923. Washington, DC: Armenian Assembly of America, 1985
↑ Lewis Einstein: Inside Constantinopel. A Diplomat's Diary April-September 1915. London 1917
↑ Henry Morgenthau: Ambassador Morgenthau's Story. New York 1926
↑ Leslie A. Davis: The Slaughterhouse Province. An American Diplomat's Report on the Armenian Genocide 1915-1917. New Rochelle 1989
↑ Zu dem Material aus Schweizer Missionsarchiven siehe: Hans-Lukas Kieser: Der verpasste Friede Mission, Ethnie und Staat in den Ostprovinzen der Türkei 1839-1938
↑ Henry Riggs: Days of Tragedy in Armenia. Personal Experiences in Harpoot 1915-1917. Michigan 1997
↑ Maria Jacobsen: Diaries of a Danish Missionary. Harpoot 1907-1919. Princeton 2001
↑ Jakob Künzler: Im Lande des Blutes und der Tränen. Erlebnisse in Mesopotamien während des Weltkrieges Potsdam, 1921 (Neuaufl. Chronos-Verlag, Zürich 2. Neuauflage 2004
↑ Tacy Atkinson: The German, the Turk and the Devil made a Triple Alliance. Harpoot Diaries, 1908-1917. Princeton 200
↑ Martin Niepage: Eindrücke eines deutschen Oberlehrers aus der Türkei. Tempelverlag, Potsdam 1919.
↑ Armin T. Wegner: Das Zelt. Aufzeichnungen, Briefe, Erzählungen aus der Türkei. Berlin 1926
↑ Armin T. Wegner: Der Weg ohne Heimkehr. Ein Martyrium in Briefen. Dresden 1919
↑ Harry Stuermer: Zwei Kriegsjahre in Konstantinopel. Skizzen deutsch-jungtürkischer Moral und Politik. Lausanne 1917
↑ Pailadzo Captanian: 1915. Der Völkermord an den Armeniern. Eine Zeugin berichtet. Leipzig 1993
↑ Jacques D. Alexanian: Le Ciel état noir sur L'Euphrate. Paris 1988
↑ Vahram Dadrian: To the Desert. Pages from my Diary. Princeton 2003
↑ Institut für Diaspora- und Genozidforschung an der Ruhr-Universität Bochum: Wie Geschichte die Gegenwart bestimmt
↑ Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris 2006
↑ a b c Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
↑ a b Markus M. Haefliger: Das Missverständnis um den Armenier-Genozid
↑ Cem Özgönül: Der Mythos eines Völkermordes - eine kritische Betrachtung der Lepsiusdokumente sowie der deutschen Rolle in Geschichte und Gegenwart der armenischen Frage, Önel- Verlag, Köln 2006
↑ Hikmet Özdemir: Toynbee'nin Ermeni Sorununa Bakışı (PDF)
↑ EATA- Zusammenfassung der türkischen Sicht (PDF)
↑ Reza Fakhreshafaei: Die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien im Jahre 2001, in: German Yearbook for International Law (GYIL), Vol. 44 (2001), Berlin 2002, S. 661-678. Sowie: Julija Bogoeva / Caroline Fletcher: Ein Prozess. Dokumente aus dem Verfahren gegen General Radislav Krstić vor dem Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag, Frankfurt am Main 2002.
↑ Prof. Dr. Otto Luchterhandt, Die „Srebrenica-Entscheidung“ des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien und der Völkermord an den Armeniern, in: Armenisch-Deutsche Korrespondenz Nr. 137 (Jg. 2007, Heft 3), Frankfurt am Main 2007.
↑ Annette Schaefgen: Schwieriges Erinnern. Der Völkermord an den Armeniern. Berlin 2006, S. 84
↑ Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament: Postulat: Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern im Jahr 1915
↑ Dokumentation der Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz, S. 14f (PDF)
↑ Bericht von Botschafter Wangenheim 1913
↑ Vgl. türkischsprachiger Artikel mit Dokumenten auf der Website der Türk Tarih Kurumu
↑ Justin McCarthy: Death and Exile - The Ethnic Cleansing of Ottoman Muslims 1821–1922. Princeton 1995
↑ Vgl. dazu Prof. Hikmet Özdemir in der Welt-Online
↑ Klaus Kreiser: Kleines Türkei-Lexikon. München 1996, SW Talat-Paşa-Telegramme
↑ Şinasi Orel, Süreyya Yuca The Talat Pasha Telegrams - Fake
↑ Hikmet Özdemir: Toynbee'nin Ermeni Sorununa Bakışı
↑ Heath Lowry: The story behind Ambassador Morgenthau's Story
↑ Prof. Lewy zum Thema
↑ Die beiden aussagekräftigsten von fünf Dokumenten, die das Staatsarchiv der Türkei im Internet diesbezüglich veröffentlicht hat: Erlass zur ärztlichen Behandlung und Antwort einer Sicherheitsbehörde zum Schutz der Armenier vor Übergriffen
↑ Vgl. dazu Justin McCarthy, Esat Arslan, Ömer Turan et. al.: The Armenian Rebellion at Van. Utah 2006
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lke ... _ArmeniernStand vom 5.12.2007